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Die Wahl des richtigen Steuerberaters gerät oft genug zur Qual – verantwortlich ist ein unübersichtlicher Markt.

Fünf Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
  1. 1. Vollständige Buchführung

    Der Steuerberater übernimmt sämtliche Arbeiten. Dafür darf eine monatliche Gebühr in Höhe von 2/10 bis 12/10 der vollen Gebühr berechnet werden.

  2. 2. Kontieren der Belege

    Bei dieser Tätigkeit notiert der Steuerberater den Buchungsvermerk auf den Belegen. Die Gebühren für das Kontieren der Belege liegen zwischen 1/10 bis 6/10.

  3. 3. Buchführung nach bereits kontierten Belegen

    Hier übernimmt der Kunde selber das Kontieren der Belege. Die Eingabe im IT-System macht der Steuerberater. Der Gebührenrahmen liegt bei 1/10 bis 6/10.

  4. 4. Buchführung gemäß erstellter Buchführung der Firma

    Der Kunde führt auch die Buchhaltung über das EDV- System aus. Der Steuerberater wertet die Daten im letzten Schritt aus. Der Gebührenrahmen liegt bei 1/20 bis 10/20.

  5. 5. Buchführungsüberwachung

    Wenn der Steuerberater nur für die Überwachung der Buchführung verantwortlich ist, dann liegt der Gebührenrahmen bei 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr.

Die Steuererklärung gilt gemeinhin als notwendiges wie lästiges Übel. Wer sich nicht selber mit dem Papier- und Zahlenkram abquälen will, braucht einen Steuerberater. Nur wie findet man den Steuerexperten? Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis gelten als beste Quelle. Ein Anruf bei der regionalen Steuerberaterkammer und örtlichen Berufsverbänden hilft häufig auch weiter. Vorteil für den Suchenden: Das Marktangebot an Steuerberatern – man spricht heute von 100.204 in Deutschland – hat zu einer Spezialisierung nach Berufen und Rechtsformen geführt.

Zusätzlich kann man noch die Webauftritte einiger Kanzleien durchstöbern. Allerdings sollte man beachten, dass nur eine Minderheit der Steuerberater auf ihrer Homepage transparente Informationen oder sogar Beispiele zur Abrechnung ihrer Gebühren präsentiert. Deswegen gilt der Grundsatz: Auf ein persönliches Erstgespräch mit dem potenziellen Geschäftspartner sollte man auf keinen Fall verzichten. Schließlich kommt es bei der Zusammenarbeit mit einem Berater auch immer auf das Vertrauensverhältnis und die persönliche Sympathie an.

Einen Rahmen zum Honorar gibt die Steuerberatergebührenverordnung vor. Aber innerhalb dessen hat der Berater einen großen Ermessensspielraum. Jedem Unternehmer ist deshalb zu empfehlen, das Honorar zu verhandeln. Den ersten Vorschlag sollte man dabei nie annehmen. Und was nicht viele wissen: Die Steuerberatungskosten kann man von der Steuer absetzen.

Beraterkosten sind absetzbar

Um die Kosten für den Jahresabschluss durch einen Steuerberater zu ermitteln, ist auch bedeutsam, um welche Form und Größe es sich bei dem Unternehmen handelt. Ein kleiner Einzelunternehmer, der weniger als 60.000 Euro Gewinn oder weniger als 600.000 Euro Umsatz pro Jahr macht, benötigt nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Für die Versteuerung des Einkommens muss zudem eine Einkommensteuererklärung gemacht werden.

Den Arbeitsaufwand des Steuerberaters kann jeder selbst senken, indem er sortierte Belege und vorstrukturierte Aufzeichnungen abliefert. Die ersparte Kleinarbeit macht sich in einer niedrigeren Rechnung bemerkbar. Dieses Verfahren sollte man zuvor schriftlich mit dem Steuerberater fixieren.

Auch eine Pauschalvergütung ist möglich. Für viele Firmen ist das einfacher, wenn sie ihren Steuerberater regelmäßig mit laufenden Tätigkeiten beauftragen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dies nur zulässig ist, wenn die Vereinbarung für mindestens ein Jahr gilt.

Und falls Sie mit der Arbeit Ihres Steuerberaters nicht zufrieden sind? Schauen Sie in den Vertrag, ob Kündigungsfristen notiert worden sind – andernfalls kann man schon zum Monatsende kündigen.