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Steil bergauf, steil bergab: Der Kurs der bekanntesten Kryptowährung, dem Bitcoin, verläuft extrem im Zickzack. Als Anlagevehikel ist er daher sehr risikoreich. Auch als Zahlungsmittel hat sich die Kryptowährung bislang nicht durchgesetzt.

Kryptowährung ist der Oberbegriff für virtuelle Währungen, die derzeit mehr Anlageinvestment als Zahlungsmittel sind. An die Stelle von Banken tritt ein dezentrales Netzwerk, dessen Nutzer Transaktionen verwalten und neue Einheiten der Währung generieren. Voraussetzung dafür ist die Blockchain-Technologie.

Eine Blockchain enthält in Datenblöcken verschlüsselte Informationen über Transaktionen, die mit einer Kryptowährung  durchgeführt werden. In der Sprache der Buchhalter wäre die Blockchain das Hauptbuch in einem sehr großen Buchhaltungssystem. Allerdings sind die Informationen im Fall der Blockchain nicht zentral abgelegt, sondern werden auf allen Knoten der Kette gehalten. Als Teilnehmer des Netzwerks kann man jederzeit nachvollziehen, wie viele Währungseinheiten von wo nach wo transferiert wurden – nur die hinter den Adressen stehenden Personen bleiben anonym.

Wer die Kette der Daten fortsetzt erhält als Belohnung eine Währungseinheit. Dieser Prozess wird als „mining“ („schürfen“) bezeichnet. Wenn eine Transaktion in der Blockchain festgeschrieben ist, kann sie durch keinen Teilnehmer mehr geändert werden. Dadurch wird sie abgesichert.

 

Bitcoins

Die bekannteste Kryptowährung heißt Bitcoin. Diese digitale Währung startete im Jahr 2009, damals lag der Kurs bei weniger als 1 US-Dollar. So extrem wie der Kursanstieg bisher war, so extrem fielen auch die Kursschwankungen aus. Vom zwischenzeitlichen Rekordstand mit 16.600 Euro im Dezember 2017 stürzte der Bitcoin ab und verlor über 80 Prozent seines damaligen Wertes. Seitdem ist der Preis wieder extrem gestiegen.

Die extremen Kursschwankungen zeigen: Bitcoin ist zuallererst ein Spekulations-objekt, weniger ein Zahlungsmittel. Aufgrund der Kursvolatilität warnen seriöse Experten, wie etwa die Finanzaufsicht BaFin, vor dem Bitcoin. Die Erkenntnis: Wenn man Geld investieren möchte, dann nur welches, was man nicht benötigt. Wer dennoch den Schritt wagen möchte, braucht entweder ein Bitcon-Wallet oder ein Bitcoin-Konto. Das Wallet ist eine elektronische Geldbörse, in der Bitcoins gespeichert werden. Hierfür gibt es verschiedene Anbieter. Wallets haben eine öffentliche Kontonummer und einen privaten Schlüssel, mit dem man sie verschließen kann. Der Rechner sollte gut gegen Hackerangriffe abgesichert sein.

Die zweite Möglichkeit ist es, ein Konto bei einer Bitcoin-Handelsplattform einzurichten. Gekauft und verkauft werden die Bitcoins an verschiedenen Internet- Handelsplätzen. Zu den bekannten Plattformen gehören Bitwala und Bison. Auf ihnen kann man Bitcoins gegen Euro tauschen. Grundsätzlich gilt: Man sollte sich in jedem Fall zuvor gründlich über die Seriosität des Handelsplatzes erkundigen.

Achtung: Die Identifizierung ist nicht überall gleich. Bei Bitwala und Bison muss man sich per Videoident legitimieren, Kraken verlangt ein Foto vom Personal-ausweis oder Führerschein. Und auf den richtig eingetippten Betrag sollte genau geachtet werden. Weil beim Bitcoin vor allem Teile gehandelt werden, muss man Nachkommastellen zählen.

 

Kryptowährungen und das Finanzamt

Geld in Form von virtuellen Währungen werden rechtlich weder als (Fremd-)Währung noch als Kapitalanlage eingestuft, sondern als sonstige Wirtschaftsgüter. Das Erwirtschaften von Gewinnen und Verlusten aus dem Handel mit Kryptowährungen kann aber dennoch für die Steuererklärung von Belang sein.

Stichwort: Spekulationsgewinne. Diese entstehen, wenn Bitcoins & Co. innerhalb der Jahresfrist mit Gewinn verkauft werden. Dann unterliegen die Gewinne dem regulären Einkommensteuersatz. Dem Finanzamt ist es dabei schnuppe, ob dieser Veräußerungsgewinn durch Umtausch, beim Einkaufen oder an der Börse entsteht. Wer also in eine Kryptowährung investiert hat, sollte deshalb den Prozess dokumentieren. So braucht man für die Ermittlung des zu versteuernden Betrags die Anschaffungskosten. Hier kann zur Vereinfachung die „First-in-first-out“-Methode (Fifo) angewendet werden: Danach wird unterstellt, dass die zuerst erworbenen Coins auch zuerst veräußert werden.

Am Ende eine gute Nachricht: Gewinne können mit Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften im selben Jahr verrechnet werden. Kosten der Geschäfte mindern den Gewinn beziehungsweise erhöhen den Verlust. Und wenn dennoch am Ende ein steuerlicher Gewinn entstanden ist, gilt eine Freigrenze von 600 Euro.