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Wodurch sich Einzelunternehmen und Personengesellschaften als Rechtsform einer Firma auszeichnen und unterscheiden, stand in Teil 1 und 2 dieser Serie im Mittelpunkt. Die abschließende dritte Folge befasst sich mit der Kapitalgesellschaft.

Bereits der Name weist klar auf ein Charakteristikum aller Kapitalgesellschaften hin: Sie sind gezielt darauf ausgerichtet, das Unternehmen mit Kapital für seine Aktivitäten auszustatten. Dieses Kapital wird der Firma durch die Ausgabe von Anteilen oder Aktien zugeführt. Mit seinem Eigenkapital kann ein Unternehmen Gründungsinvestitionen tätigen und es ebnet den Weg, Fremdkapital – vor allem in Form von Krediten – zu akquirieren.

Kapitalgesellschaften zur doppelten Buchhaltung verpflichtet

Kapitalgesellschaften beruhen stets auf einem Gesellschaftsvertrag und fungieren als juristische Personen. Ihre bekannteste Form ist die Aktiengesellschaft (AG). Sie spielt – auch wegen ihrer aufwändigen Struktur von Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung – für das Handwerk kaum eine Rolle und sei daher hier nur am Rande erwähnt. Doch auch für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gibt es eine Reihe von Vorgaben. So sind diese grundsätzlich zur doppelten Buchhaltung verpflichtet und müssen einen Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Lagebericht erstellen. Wichtiges Thema bei der Unternehmensgründung ist das erforderliche Mindestkapital.

Bei einer GmbH haben die Gesellschafter mindestens 25.000 Euro Stammkapital aufzubringen. Zum Zeitpunkt der Firmengründung muss die Hälfte davon tatsächlich auf das Firmenkonto eingezahlt worden sein. Einerseits ist das erforderliche Stammkapital zwar zunächst eine spürbare Hürde für die Unternehmensgründung, andererseits ist die Haftung begrenzt – und zwar in der Höhe des Stammkapitals. Kommt es hart auf hart, bleibt so immerhin das Privatvermögen der Gesellschafter verschont.

Für Existenzgründer ist die Variante der „Mini GmbH“ interessant. Hier kann bereits ab einem Euro Kapital der Betrieb aufgenommen werden, allerdings muss von den erwirtschafteten Gewinnen Jahr für Jahr eine Rücklage gebildet werden, bis schließlich das für eine GmbH vorgeschriebene Kapital von 25.000 Euro zusammengekommen ist.

GmbH als beliebte und anerkannte Rechtsform

Ist man Anteilseigner in einer GmbH, kann man sich entweder ganz auf seine Rolle als Gesellschafter konzentrieren oder auch gleichzeitig Geschäftsführer („Gesellschafter-Geschäftsführer“) sein. Der Geschäftsführer einer GmbH muss selbst jedoch keine Firmenanteile besitzen, er kann auch Angestellter im Unternehmen sein. Ob Kunde, Lieferant oder Bank: Die „GmbH“ ist bei Geschäftspartnern in Deutschland als die mittelständische Unternehmensform anerkannt – und genießt ein Image von Professionalität und Zuverlässigkeit.

Die Kommanditgesellschaft ist im zweiten Teil dieser Serie bereits als Personengesellschaft dargestellt worden. Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien wird wie eine KG von einem persönlich haftenden Komplementär geführt, anstelle der Kommanditisten treten bei der KGaA jedoch Kommanditaktionäre. Ähnlich wie die AG ist eine KGaA für das Handwerk kaum relevant.

Gegenüber dem Einzelunternehmen und der Personengesellschaft unterscheiden sich Kapitalgesellschaften auch bei der steuerlichen Behandlung, denn da es sich bei dem Unternehmen um eine juristische Person handelt, fallen 15 Prozent Körperschaftssteuern zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die erzielten Gewinne an. Darüber hinaus sind Gewerbe- und Umsatzsteuern zu zahlen. Die Anteilseigner schulden dem Finanzamt bei Gewinnausschüttungen 25 Prozent Kapital­ertragssteuer (zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag). Das Gehalt eines angestellten Geschäftsführers einer GmbH ist, wie alle anderen Beschäftigten auch, lohnsteuerpflichtig.

Vor- und Nachteile von Kapitalgesellschaften (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
  1. Pro
    • Das vorgeschriebene Eigenkapital hilft bei Investitionen und bei der Aufnahme von Krediten
    • Das Privatvermögen der Anteilseigner ist in der Regel von der Haftung verschont
    • Hohe Reputation, besonders bei der GmbH
  2. Contra
    • Das Stammkapital muss (außer bei der Mini-GmbH) bei Unternehmensgründung vorhanden sein
    • Pflicht zur doppelten Buchhaltung und Bilanzierung mit entsprechendem personellen und finanziellen Aufwand