Bis ins neue Jahr hinein hat die politische Kompromissfindung gedauert, um alle für das Jahr 2024 geltenden neuen Bestimmungen für Unternehmen und Selbstständige unter Dach und Fach zu bringen. Denn das eigentlich bereits im November 2023 vom Bundestag beschlossene Wachstumschancengesetz schickte der Bundesrat noch einmal in den Vermittlungsausschuss. Ein Kernelement des Gesetzentwurfs: Die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen mit einem direkten Zuschuss von 15 Prozent in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen.
Ganz ohne bürokratische Hürden wird dieser Zuschuss nicht zu bekommen sein. Schon in der ursprünglichen Fassung des Wachstumschancengesetzes ist vorgesehen gewesen, dass förderfähige Maßnahmen in einem Energie- oder Umweltmanagementsystem oder in einem Energieaudit enthalten sein müssen. Mit anderen Worten: Die angedachten Investitionen zur energetischen Effizienzerhöhung müssen von einer Energieberaterin oder einem Energieberater zunächst zertifiziert worden sein.
Energieeffizienz kann sich direkt aufs Ergebnis auswirken
Beim derzeit – und sicherlich auch in der mittelfristigen Zukunft – hohen Niveau der Energiepreise, bedeutet niedriger Energieverbrauch zwangsläufig eine erhebliche Senkung der Betriebsausgaben, weshalb Energieeffizienz nicht nur eine Frage von Ökologie, Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung ist, sondern ein Faktor, der sich unmittelbar auf Profitabilität und das Geschäftsergebnis auswirkt. Energie ist längst ein zentrales betriebswirtschaftliches Thema geworden – nicht nur für Stahlproduzenten oder Großbäckereien, sondern für alle Selbstständigen.
Daher muss die Verbesserung der Energieeffizienz entsprechend planvoll und professionell angegangen werden. Je nach Größe und Komplexität des Betriebs ist es sinnvoll, einzelne Bereiche des Energieverbrauchs separat unter die Lupe zu nehmen und nach ihrem jeweiligen Potenzial zu priorisieren: Wärmedämmung des Firmengebäudes, LED-Beleuchtung, energiesparende Geräte, Maschinen und Werkzeuge, Nutzung von Abwärme sind wichtige Handlungsfelder. Realisierte Einsparpotenziale von 15 bis 25 Prozent sind hierbei keine Seltenheit.
Entscheidend bei der Konzeption der Maßnahmen ist das genaue Abbilden der individuellen Situation des Betriebs. Nicht alle Maßnahmen sind für jede Firma sinnvoll oder auch nur möglich. Gehört beispielsweise das Firmengebäude nicht zum Unternehmenseigentum, beschränkt das die Möglichkeiten des Handelns, etwa was Fassaden, Fenster, Lüftung, Heizungsanlage – aber auch eine mögliche eigene Energieerzeugung, etwa durch Photovoltaik, betrifft. Sollen hier größere Veränderungen eingeleitet werden, bedeutet dies einen hohen Abstimmungs- und Klärungsbedarf mit dem Vermieter.
Die Amortisierungszeit ins Kalkül ziehen
Mit den richtig konzipierten Maßnahmen und der staatlichen Förderung lassen sich so oft beachtliche Energie- und Kosteneinsparungen erzielen. Inwieweit eine solche Maßnahme aber auch das Ergebnis, also den Unternehmensgewinn verbessert, lässt sich erst mit einer seriösen Berechnung, wann sich eine Investition in Energieeffizienz voraussichtlich amortisiert, sagen. Sie bildet die klare betriebswirtschaftliche Entscheidungsgrundlage, eine Maßnahme in Angriff zu nehmen – oder zurückzustellen, bis sich gegebenenfalls die Rahmenbedingungen verändert haben.
Ist die Entscheidung gefallen, muss in der Regel die Reihenfolge – erst die Analyse und Konzeption der Maßnahmen, anschließend das Beantragen der Fördermittel, danach die Realisierung der Maßnahmen – streng eingehalten werden, sonst riskiert man, die Förderung aus formalen Gründen zu verlieren. Neben dem im Wachstumschancengesetz vorgesehenen 15-prozentigen Zuschuss bestehen für Energieeffizienzmaßnahmen weitere interessante Förderprogramme des Bundes und der Länder. Welche Art der Förderung für ein Unternehmen die sinnvollste ist, lässt sich ebenso wenig pauschal beantworten. Auch hierzu empfiehlt es sich, einen fundierten fachlichen Rat einzuholen.