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© Drobot Dean - AdobeStock

Gute Leute zu bekommen und zu halten – das ist und bleibt eine große Herausforderung. Vor allem für Kleinst- und Kleinbetriebe, die meist keine hohen Gehälter zahlen können. Doch es gibt zahlreiche Anreize, mit denen auch Sie bei Bewerbenden und Mitarbeitenden punkten können. Und damit sogar die eigene Steuerlast verringern. Die interessantesten steuerfreien Extras stellen wir Ihnen in diesem Beitrag vor.

Übersicht: Steuerfreie Gehaltsextras
  1. Jobticket

    Mit dem Deutschlandticket sind die Kosten für die regelmäßige Nutzung des öffentlichen Verkehrs deutlich gesunken. Das macht die Kostenübernahme gerade für kleinere Betriebe besonders attraktiv. Denn Zuschüsse für das Deutschlandticket bleiben steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum normalen Lohn beim Mitarbeitenden ankommen. Das Gleiche gilt für Zuschüsse für die Nutzung von Bus oder Bahn.

  2. Verpflegung

    Es wird abends mal länger oder die Mittagspause fällt ins Wasser? Oft greift dann jemand im Team zum Handy und ordert Pizza, Salat oder Pasta. Übernehmen Sie als Chef bzw. als Chefin doch einmal großzügig die Rechnung und zeigen Sie damit Ihre Wertschätzung. Solange die Rechnung 60 Euro pro Mitarbeitenden nicht übersteigt, bleiben die Ausgaben steuer- und sozialabgabenfrei.

    Auch Obstkörbe, Getränke oder Gebäck, die zur freien Verfügung in der Teamküche stehen, bleiben generell steuerfrei. Aber Achtung: Unter diese Regelung fallen keine kompletten Mahlzeiten. Sogar das belegte Brötchen ist aus dieser Kategorie schon raus und muss versteuert werden.

     

  3. Kitaförderung

    Väter und Mütter, die bei Ihnen arbeiten, können Sie mit einer Beteiligung an den Betreuungskosten sicherlich eine große Freude machen. Sozialabgaben und Steuern fallen auf den Zuschuss nicht an, egal wie hoch er ausfällt. Wichtig ist lediglich, dass die Kids nicht zu Hause betreut werden, sondern in eine Kita oder zur Tagesmutter gehen.

  4. Smartphone & Co.

    Wer Tablet, Laptop, Smartphone oder Computer zu Hause auch privat nutzen darf, muss diesen Vorteil nicht extra versteuern. Sie können Ihren Mitarbeitenden die Geräte auch schenken. Dann fallen für Sie zwar 25 Prozent Lohnsteuer an, aber keine Sozialabgaben.

  5. Erholungsbeihilfe

    Eine kleine Finanzspritze für den Urlaub ist ebenfalls steuerbegünstigt möglich. Bis zu 156 Euro im Jahr können Sie jedem Mitarbeitenden als Erholungsbeihilfe zahlen. 104 Euro für den Ehe- oder Lebenspartner und 52 Euro pro Kind können on top kommen. Für die Urlauber bleibt das Ferientaschengeld abgabenfrei, Sie zahlen pauschal 25 Prozent Steuern.

  6. Betriebsfeiern

    Für Betriebsveranstaltungen können Sie zweimal im Jahr jeweils bis zu 110 Euro pro Mitarbeitenden steuerfrei springen lassen – also etwa für das Sommerfest und die Weihnachtsfeier. Die Regierung plant sogar, diese Grenze ab dem Jahr 2024 auf 150 Euro anzuheben.

  7. Zuschüsse für Sport und Gesundheit

    Rückenschule, Yogakurs, Ernährungsberatung – die Gebühren für solche und ähnliche Kurse können Sie für Ihre Teammitglieder steuerfrei in Höhe von jeweils 600 Euro jährlich übernehmen. Voraussetzung ist auch hier, dass dies zusätzlich zum normalen Gehalt geschieht. Bei den Angeboten muss es sich zudem um „zertifizierte Präventionskurse“ handeln. Eine Übersicht über solche Kurse finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbands. 
    Alternativ können Sie für Ihr Team auch steuer- und beitragsfrei einen eigenen Fitnessraum im Betrieb einrichten.

  8. Arbeitskleidung

    Schutzhelm, Kochjacke, Sicherheitsschuhe – oft ist eine berufstypische Kleidung gesetzlich oder (tarif)vertraglich vorgesehen. Die Ausgaben dafür können Sie Ihrem Team steuerfrei erstatten – und Ihrerseits als Betriebsausgaben geltend machen.

  9. Inflationsausgleichsprämie

    Die Inflation macht sich bemerkbar. Gefühlt wird alles gerade teurer. Um das abzufedern, können Sie noch bis Ende 2024 eine steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzulage an jeden Mitarbeitenden auszahlen. Der Maximalbetrag liegt bei 3.000 Euro. Sie können entscheiden, wie viel Sie spendieren und in welchen Tranchen.

     

  10. Gutscheine und Geschenke

    Sie können jedem Mitglied Ihres Teams monatlich Gutscheine im Wert von bis zu 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei spendieren. Wichtig ist dabei, dass es sich um Gutscheine handelt, mit denen sich ausschließlich Waren oder Dienstleistungen kaufen lassen. Gemeint sind also etwa Tankgutscheine, Gutscheine von (Online-)Shops oder aufladbare Prepaidkarten für Handys oder Streamingdienste. Kredit- oder Guthabenkarten sind dagegen hier raus. Wichtig auch: Diese Goodies müssen Sie zusätzlich zum bisherigen Lohn stiften, damit sie für den Mitarbeitenden steuerfrei bleiben.

    An bestimmten Anlässen wir Geburtstag, Dienstjubiläum, Hochzeit oder Geburt dürfen Sie darüber hinaus Geschenke in Höhe von 60 Euro machen, ohne dass Steuern oder Abgaben dafür anfallen.

Das sind weitere „Klassiker“ bei den steuergünstigen Gehaltsextras

  • Dienstwagen
  • Strom für E-Autos
  • Jobräder
  • Fortbildungskosten
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Umzugskosten

Tipp: Welche steuerfreien Gehaltsextras sich für Ihr Unternehmen eignen und die Details zur steuerlichen Behandlung sollten Sie am besten vorab noch einmal mit Ihrem Steuerberater besprechen.