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Die starke Teuerung der letzten Monate bedeutet auch für Handwerksbetriebe erhöhten Hand­lungsbedarf. Die Möglichkeiten, den Kosten­anstieg bei Energie und bestimmten Materialien einzudämmen, sind begrenzt. Um profitabel zu bleiben, muss also auch die Einnahmeseite beweglich sein. Das bedeutet im Klartext eine Erhöhung des Stundensatzes, der den Kundinnen und Kunden in Rechnung gestellt wird. Die Höhe solch einer Anpassung sollte man jedoch nicht „aus dem Bauch heraus“ festlegen. Für eine solide Preiskalkulation gibt es klare Parameter.

Welche Kosten ruft der Betrieb hervor?

Dass das Personal unbestritten der wertvollste Faktor in jedem Handwerksbetrieb ist, zeigt sich auch am sehr hohen Anteil, den Löhne in der Gesamtaufstellung der Firmenkosten ausmachen. Hier sind natürlich auch die Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung mit einzubeziehen. Einzelunternehmer sollten hier die für die Lebensführung nötigen Privatentnahmen und ihre persönlichen Aufwendungen für Krankenversicherung und Altersvorsorge auflisten.

Eine weitere große Position sind die sogenannten betrieblichen Gemeinkosten, zu denen Miete oder Pacht für Gewerberäume, Energie, Kfz-Kosten, Steuerberatung, Gewerbesteuer, IHK-Gebühren und betriebliche Versicherungen zählen. Ein wichtiger Faktor sind auch Kosten, die zum Aufrechterhalten des Kerngeschäfts nötig sind, dem Kunden aber nicht in Rechnung gestellt werden können, also die Anschaffung oder Reparatur von Werkzeugen und Geräten. Nicht erfasst werden dagegen Kosten, die auf der Kundenrechnung separat ausgewiesen sind wie Material oder für Kunden bestellte und für ihn eingebaute oder montierte Waren.

Welche Stunden tragen direkt zum Umsatz bei?

Jede geleistete Arbeitsstunde ist für den Unternehmenserfolg wichtig, aber nicht jede Stunde kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden: Während ein Monteur den größten Teil seines Arbeitstages abrechnen kann, gilt das für Mitarbeitende in der Buchhaltung nicht. Beim Inhaber des Handwerksbetriebs mischt sich meistens die abrechenbare Tätigkeit für den Kunden mit Arbeitszeit, die für – nicht abrechenbare – Akquise, Einkauf oder Betriebsorganisation aufgewendet wird. Den Überblick darüber zu gewinnen, wer im Betrieb wie viele abrechenbare Stunden pro Monat oder Jahr leistet, ist keineswegs trivial. Für die Festlegung des Stundensatzes kommt es aber auf diesen Wert an – und nicht auf die gesamten Arbeitsstunden, die im Betrieb geleistet werden.

Praxistipp: Erfassen Sie bei jeder Kundenrechnung nicht nur den ausstehenden Betrag, sondern routinemäßig auch die Anzahl der abgerechneten Stunden – das schafft eine wichtige Richtgröße, um die Produktivität Ihres Betriebes zu ermitteln.

 

Wie wird der Stundenverrechnungssatz ermittelt?

Wie sich mit diesen Daten rechnen lässt, zeigt sich am besten an einem konkreten Beispiel: In einem Betrieb mit fünf Vollzeit- und zwei Teilzeitstellen, fallen jedes Jahr 10.000 Arbeitsstunden an. Davon konnten 6.000 Stunden in Rechnung gestellt werden. Aus diesen abgerechneten Stunden müssen jedoch die Kosten für sämtliche Arbeitsstunden gedeckt werden, dazu alle anderen, oben erwähnten Kosten. Für das Beispiel werden jährliche Betriebsgesamtkosten von 315.000 Euro angenommen. Teilt man diese Summe durch die Zahl der abrechenbaren Stunden, erhält man den sogenannten Stundenverrechnungssatz – hier also 52,50 Euro. Dieser ist für den Betrieb jedoch nicht ausreichend, denn es muss auch ein Gewinn erzielt werden. Ist man kein Einzelunternehmer, kommen noch Gesellschafter oder Teilhaber hinzu, die einen Teil des Gewinns beanspruchen. Auch muss Spielraum entstehen für neue Investitionen und Rücklagen – und um unternehmerische Risiken stemmen zu können.

Ein Gewinnzuschlag ist unverzichtbar

Die letztgenannten Aspekte können auch als kalkulatorische Gemeinkosten bezeichnet werden. Werden sie als Gewinnzuschlag zum Stundenverrechnungssatz addiert, resultiert daraus der Nettopreis für die Handwerkerstunde. Bei einem Gewinnzuschlag von beispielsweise 5,50 Euro entsteht im oben beschriebenen Beispiel ein Stundenpreis von 58 Euro. Plus 19 Prozent Mehrwertsteuer ergibt dies für Kunden einen Gesamtstundenpreis von 69,02 Euro. Ein leichtes Abrunden nach oben oder unten ist bei der endgültigen Preisfestlegung natürlich möglich.