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Der Kauf eines Autos ist eine große Investition. Umso wichtiger ist es, sich vorab ein paar Gedanken zur optimalen Finanzierung zu machen – und wie sich der Fiskus an den Kosten für den Geschäftswagen beteiligen lässt.

Ohne Auto geht es oft nicht – das gilt vor allem für viele Kleinunternehmer. Sie müssen mobil sein, um zu ihren Kunden zu kommen. Doch ein neues Fahrzeug ist immer eine große Investition. Im Jahr 2017 lag der Durchschnittspreis der in Deutschland verkauften Neuwagen bei 37.790 Euro (Quelle: DAT-Report 2022). Nicht jeder Selbstständige kann so eine Summe von seinen Ersparnissen bezahlen. Das ist auch nicht immer sinnvoll. Denn es gibt zahlreiche Finanzierungsvarianten, die für Selbstständige zusätzlich auch Steuervorteile bringen.

 

Autokredit – der Klassiker

Die beliebteste Finanzierungsvariante ist der klassische Raten- bzw. Autokredit. Aktuell günstige Zinssätze, individuell festlegbare Laufzeiten und Ratenhöhen machen diese Finanzierungsart attraktiv und sorgen für Planungssicherheit. Das ist vor allem für Selbstständige sehr wichtig. In jedem Fall sollten die Finanzierungsangebote der Autohändler mit den Konditionen der eigenen Hausbank verglichen werden. Zumal Kunden, die die Kreditsumme schon „in der Tasche“ haben, beim Autohändler wie ein Barzahler auftreten und entsprechende Rabatte aushandeln können.

Wer sein Auto per Kredit finanziert, dem gehört es auch sofort. Der Käufer kann den Pkw jederzeit wieder verkaufen oder in sein Privatvermögen überführen. Für die Steuer gilt: Die Anschaffungskosten müssen Selbstständige über die betriebsübliche Nutzungsdauer – das sind in der Regel sechs Jahre – gleichmäßig abschreiben. Darüber hinaus sind die laufenden Kosten des Geschäftswagens absetzbar – Details kann der Steuerberater ausrechnen.

 

Leasing – Nutzen ohne Eigentum

Eine günstige Alternative für Selbstständige ist das Auto-Leasing. Der Unterschied zur Kreditfinanzierung besteht im Eigentumsverhältnis. Beim Leasingvertrag zahlt der Kunde monatliche Raten und erwirbt damit das Recht, das Fahrzeug für die Dauer der Vertragslaufzeit zu nutzen. Er kauft das Auto nicht, er mietet es. Ist nichts anderes vereinbart, so gibt der Kunde es am Ende der Laufzeit dem Händler zurück – oder er erwirbt es gegen eine Ablösesumme. Beim Abschluss eines Leasingvertrags wird in der Regel eine Anzahlung fällig. Wird ohne Anzahlung geleast, fallen die Monatsraten deutlich höher aus. Zudem beeinflussen die Vertragslaufzeit und eventuell auch die Kilometerleistung die Höhe der monatlichen Kosten. Als Faustregel gilt: Wer sich länger vertraglich bindet, kann mit sinkenden Monatsraten kalkulieren.

 

Klare Vorteile für Selbstständige

Die Leasingraten sind sofort als Betriebsausgaben abziehbar und mindern direkt den Gewinn. Und sie erleichtern eine langfristige Kalkulation der eigenen Kostenbelastung. Welche Finanzierungsvariante für Gewerbetreibende und Freiberufler letztlich die Beste ist, hängt aber von vielen Faktoren ab. Unter anderem auch davon, ob das Auto ausschließlich beruflich oder auch privat genutzt wird. Klarer Nachteil beim Leasing: Im Vergleich zu einem Kreditvertrag ist es deutlich schwieriger, diesen vorzeitig zu beendigen.

 

Drei-Wege-Finanzierung

Viele Neuwagenkunden entscheiden sich mittlerweile für die so genannte Drei-Wege-Finanzierung. Zu Beginn ist eine flexible Anzahlung möglich. Wie beim Ratenkredit wird dann eine festgelegte monatliche Summe über einen bestimmten Zeitraum gezahlt – in der Regel zwischen ein bis vier Jahre. Danach hat der Selbstständige verschiedene Optionen. Entweder er tilgt die meist höhere Schlussrate auf einen Schlag, dann gehört ihm das Fahrzeug sofort. Oder er schließt eine Anschlussfinanzierung ab – und die Ratenzahlung geht weiter, bis alles abbezahlt ist. Dritte Variante: Der Kunde gibt dem Händler das Auto einfach zurück. Die geleisteten Zahlungen werden dann wie Leasingraten behandelt. Vorteil: Die Drei-Wege-Finanzierung ist sehr flexibel und der Kunde kann sich noch überlegen, ob er das Auto am Ende besitzen oder nur nutzen will. Nachteil: Die Flexibilität kostet. In der Regel müssen Käufer mit höheren Gesamtkosten rechnen.

 

Geschäftswagen steuerlich absetzen

Das Finanzamt schaut bei der Nutzung eines Firmenwagens genau hin. Die meisten Selbstständigen nutzen ihr Auto sowohl betrieblich als auch privat. Ob es zum Betriebsvermögen gehört, hängt vom Umfang der betrieblichen Nutzung ab: sind mehr als die Hälfte der Fahrten für den Betrieb, gehört es auf jeden Fall zum Betriebsvermögen. Die privat gefahrenen Kilometer müssen dann als Privatanteil versteuert werden. Um die Höhe der Steuer zu ermitteln, gibt es zwei Wege: Entweder man führt ein Fahrtenbuch, in dem alle privaten Strecken detailliert eingetragen werden. Oder der Selbstständige nutzt die pauschale 1 Prozent-Methode. Dabei wird monatlich 1 Prozent des Listenpreises als fiktive Betriebseinnahme in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung berücksichtigt. Auch hier hilft der Steuerberater bei der Entscheidung, welche Variante die beste ist.