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Gründer und Kleinunternehmen müssen sich für das kommende Jahr auf einige Gesetzesänderungen einstellen. Hier erfahren Sie, wie das am besten gelingt, warum Nachhaltigkeit auch für kleine Unternehmen ein Thema sein sollte – und welche Programme der Förderbank KfW spannend sind.

Ab dem kommenden Jahr sind Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 100.000 Euro in der gesamten EU nicht mehr verpflichtet, sich bei Geschäften in anderen Mitgliedsstaaten für die Umsatzsteuer zu registrieren.
Ziel der Änderung ist es, grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU zu erleichtern und den Verwaltungsaufwand kleiner Unternehmen zu senken – indem sie sich nur noch in ihrem Heimatland zur Anmeldung für die Umsatzsteuer verpflichtet sind.

Ebenfalls am ersten Januar 2025 startet die lange angekündigte Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Dann müssen alle neu angeschafften Registrierkassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme – zum Beispiel Waagen mit Kassenfunktion – dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Für alle im ersten Halbjahr 2025 gekauften Systeme genügt dabei eine Registrierung bis zum 31. Juli desselben Jahres. Ab dem zweiten Halbjahr gilt dann eine Frist von vier Wochen nach Kauf. Übermitteln können Unternehmen ihren Bestand über das „Online-Finanzamt“ ,Mein Elster‘. Laut Bundesfinanzministerium steht dort rechtzeitig eine entsprechende Funktion bereit.

Nicht mehr erlaubt ist ab kommendem Jahr, Rechnungen an Geschäftskunden in Deutschland im üblichen PDF-Format zu versenden. Stattdessen müssen sie ab einer Höhe von 250 Euro in einer strukturierten elektronischen Form erstellt werden, die der europäischen Norm EN-1631 entspricht. In Deutschland ist X-Rechnung eines der zulässigen Formate, ZUGFeRD ein weiteres. Übergangsweise dürfen Absender ihre Rechnungen noch bis Ende 2026 wie gewohnt formatieren. Beträgt der Umsatz 2026 nicht mehr als 800.000 Euro, verlängert sich diese Frist um ein weiteres Jahr. Ab 2028 gelten die neuen Regeln dann für alle.
So lange sollten kleine Firmen allerdings in keinem Fall warten. Aktuelle Steuerprogramme bieten schon heute die Möglichkeit, E-Rechnungen im künftig zulässigen Format auszustellen. Wer frühzeitig umstellt, ist entsprechend vorbereitet – und optimiert die eigenen Prozesse.

Auch bei einem anderen Thema lohnt es für kleinere Unternehmen, sich frühzeitig mit künftigen Herausforderungen auseinanderzusetzen. Große börsennotierte Unternehmen sind bereits seit 2014 dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Seitdem betrifft diese Norm immer mehr Firmen. Ab 2026 müssen auch kleine Gesellschaften darüber informieren, wie sie in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung abschneiden. Allerdings gilt das nur für kapitalmarktorientierte Akteure, die entweder an der Börse notiert sind, Anleihen begeben oder anderweitig bei Kleinanlegern Geld einsammeln. Personengesellschaften oder GmbHs sind also in den allermeisten Fällen auch künftig nicht von der Regelung betroffen.
Trotzdem sollten auch sie sich mit dem Thema beschäftigen.

Aus drei Gründen:

    1. Rückt Nachhaltigkeit laut KfW Unternehmensbefragung 2024 insgesamt weiter in den Fokus. Besonders bei Kreditverhandlungen würden Firmenvertreter immer öfter gebeten, über ihren Umgang mit dem Thema zu berichten. Auch die Bankenaufsicht (BaFin) hatte bereits 2022 gefordert, Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Kreditvergabe zu berücksichtigen.
    2. Verlangen auch große Unternehmen von ihren Geschäftspartnern häufig Rechenschaft darüber. Weil sie belegen müssen, dass sie ausschließlich mit Firmen zusammenarbeiten, die ihrerseits nachhaltig wirtschaften. Kleine Firmen, die in die Wertschöpfungsketten berichtspflichtiger Unternehmen eingebunden sind, werden dazu also früher oder später Auskunft geben müssen. Darauf sollten sie sich vorbereiten.
    3. Schließlich hebt ein offener, verantwortungsvoller Umgang mit dem Thema das Firmenimage und erleichtert so die Suche nach neuen Mitarbeitern

Unbedingt beschäftigen sollten sich Gründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen auch mit den Programmen der staatlichen Förderbank KfW.
Der ERP-Gründerkredit StartGeld zum Beispiel gewährt Entrepreneurs ein Darlehen von 125.000 Euro für Investitionen und laufende Kosten. Beantragen können es Unternehmer im Voll- oder Nebenerwerb bis zu fünf Jahre nach Gründung. Eigenkapital ist nicht erforderlich, die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos.
Mehr zum Thema ERP-Gründerkredit-StartGeld erfahren Sie hier.

Und mit dem „ERP-Förderkredit KMU“ finanziert die KfW alles, was (auch) kleine Firmen für eine unter­nehmerische Tätig­keit benötigen. Also Anschaffungen, laufende Kosten – etwa für Personal oder Miete – oder Material und Warenlager.
Förderfähig sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme – einschließlich Einzelunternehmern und Freiberuflern, Gründern und ihren Nachfolgern. Die maximale Kreditsumme beträgt 25 Millionen Euro.

Alle Details und Konditionen unter www.kfw.de.
Natürlich gibt es bei der KfW noch viele weitere Förderprogramme.
Einen Überblick finden Sie hier.