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Bei der Planung des eigenen Betriebs müssen Gründende viele Entscheidungen treffen. Die richtige Unternehmensform ist eine davon. Das steht zur Auswahl.

Welche Unternehmensformen gibt es eigentlich?

Zur Auswahl stehen Einzelunternehmen, Personengesellschaften wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und die Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaften (KGs) oder Kapitalgesellschaften wie GmbHs, GmbH & Co. KGs, Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) (UG haftungsbeschränkt) oder Aktiengesellschaften (AGs). Was unterscheidet diese Formen voneinander, wo liegen Vor- und Nachteile für einen Betrieb?

Das Einzelunternehmen – für den Einstieg die einfachste Form

Das Einzelunternehmen ist die am häufigsten gewählte Rechtsform. Nach der Gewerbeanmeldung und dem Eintrag in die Handwerksrolle kann es eigentlich schon losgehen. Einzelunternehmer entscheiden allein – und stehen dafür auch gerade: Es muss kein Mindestkapital für die Firmengründung eingebracht werden, dafür muss aber mit dem gesamten geschäftlichen und privaten Vermögen für mögliche Schulden des Betriebes gehaftet werden.

Das Einzelunternehmen ist die richtige Unternehmensform, wenn Gründende keine spezifischen kaufmännischen Kenntnisse mitbringen. In der Regel genügt es, eine Steuernummer zu beantragen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt auszufüllen. Kleingewerbetreibende ohne kaufmännische Ausbildung kommen bis zu einem gewissen Umsatz mit einer einfachen Buchführung aus. Kaufleute sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Das gilt auch für Nicht-Kaufleute mit einem Jahresumsatz ab 600.00 Euro oder Jahresgewinn über 60.000 Euro.

Die Personengesellschaft – zusammen ist man nicht allein

Wenn sich ein Unternehmen aus mehr als einer Person zusammensetzt, handelt es sich um eine Personengesellschaft. Unterschiede liegen darin, ob die Gesellschafter gleichberechtigt agieren oder ob es eine differenziertere Rollenverteilung gibt.

Die GbR ist die einfache Form. Für den Eintrag in die Handwerksrolle brauchen Gründende einen schriftlichen GbR-Vertrag, der die internen Beziehungen als Gesellschafter regelt. Sie haften gleichermaßen mit dem Privatvermögen.

Die GbR wird automatisch zur OHG, wenn das Unternehmen in kaufmännischer Weise geführt wird – oder der Jahresumsatz über 250.000 Euro liegt. In diesem Fall muss auch eine Eintragung ins Handelsregister vorgenommen werden und es greifen unter anderem höhere Anforderungen an die Buchführung.

Wenn Personen in den Betrieb eingebunden werden sollen, die Kapital mit einbringen, aber keine operativen Entscheidungen treffen sollen, können Gründende auch über eine KG nachdenken. Sie entspricht im Wesentlichen der OHG, unterscheidet aber in vollhaftende Komplementäre und teilhaftende Kommanditisten. Erstere behalten die Kontrolle über den Betrieb mit voller Haftung. Kommanditisten erhöhen als zusätzlichen Geldgeber die Eigenkapitalausstattung, haben aber kaum Mitspracherecht und haften auch nur mit der Höhe ihrer Einlage.

Die Kapitalgesellschaft – schont das Privatvermögen

Die Grundidee: das Unternehmen für alle Aktivitäten mit Kapital in Form von Aktien oder Anteilen ausstatten. Die AG ist die bekannteste Form, spielt aber für Handwerkbetriebe kaum eine Rolle. Das gleiche gilt für die GmbH & Co. KG.

Beliebt hingegen, vor allem bei mittelständischen Betrieben, ist die GmbH. Die GmbH wird als eigenständige juristische Person geführt. Im Klartext: Nicht der Gesellschafter haftet mit dem Privatvermögen, sondern die Gesellschaft mit ihrem Kapital. Für die Gründung müssen Gesellschafter ein Stammkapital von 25.000 Euro aufbringen, was auch eine Sacheinlage, z.B. Maschinen, sein kann. Eine GmbH wird in das Handelsregister eingetragen. Dafür ist ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag erforderlich. Mit einer GmbH sind Gründende grundsätzlich zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Eine Variante ist auch die UG (haftungsbeschränkt), auch als Mini-GmbH bekannt. Der Betrieb kann bereits mit einem Euro Kapital aufgenommen werden. Allerdings muss von dem Gewinn jährlich eine Rücklage gebildet werden, bis die für eine GmbH vorgeschriebene Einlagesumme zusammengekommen ist.

Jetzt mit den richtigen Fragen die passende Unternehmensform finden: Entscheidungsbaum für Gründende

Pro und Contra Unternehmensformen
  1. 1. Einzelunternehmen

    Pro: kein Mindestkapital, schnelle Entscheidungen möglich, geringe bürokratische Anforderungen

    Contra: Unternehmer haftet mit Privatvermögen, muss Eigenkapital selbst aufbringen

  2. 2. Personengesellschaft (GbR, OHG, KG)

    Pro: wenig formale Anforderungen, Rechtsform anpassbar an Rollenverteilung, Flexibilität bei Eigenkapital

    Contra: Gesellschafter haften mit Privatvermögen, höheres Risiko für Kapitalgeber

  3. 3. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG)

    Pro: Eigenkapital hilft bei Investition und Krediten; Privatvermögen bleibt verschont

    Contra: Stammkapitaleinlage erforderlich, Pflicht zur doppelten Buchhaltung und Bilanzierung