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Wer gründet, stößt schnell auf die unterschiedlichsten Fachbegriffe aus den Bereichen Finanzen, Recht und Steuern sowie Unternehmensführung. Schwer, da nicht den Überblick zu verlieren. Das Lexikon für Selbstständige bietet daher eine erste Orientierung und richtet sich mit den leicht verständlichen Erklärungen auch an Leser, die bisher nur über geringe betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse verfügen.

1x1 der Gründer – Lexikon für Selbstständige
  1. Abschreibung

    Jeder Gegenstand in einem Unternehmen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten verbunden. Im Laufe der Jahre nutzt sich dieses Gut ab. Diese Wertminderung im Anlage-und Umlaufvermögen muss in der Buchhaltung mit Hilfe von Abschreibungen in der Gewinn-und Verlustrechnung erfasst werden. Beim Autohersteller können dies etwa die Maschinen, beim Journalisten der Computer oder im Café der Kaffeevollautomat sein. Das Prinzip der Abschreibung ist im Handels- und im Steuerrecht geregelt und legt fest, dass ein Teil der Anschaffungskosten jährlich gewinnmindernd von der Steuer abgesetzt werden kann. Die Höhe der jährlichen Abschreibung ist dabei abhängig von der gewählten Abschreibungsmethode und Nutzungsdauer, da die Anschaffungskosten über die Jahre der Nutzung verteilt werden. Für die meisten Gegenstände ist die Abschreibungsmethode und auch Nutzungsdauer in den AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums einheitlich festgelegt.

  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die besonders Online-Shops und Dienstleistern die Möglichkeit bieten, Verträge zu vereinheitlichen. Im allgemeinen Sprachgebrauch heißen sie „das Kleingedruckte“. Typische Inhalte sind Lieferfristen und Hinweise, zum Beispiel was passiert, wenn die gelieferte Ware fehlerhaft ist. Bevor der Kunde einen Vertrag abschließt, muss er über die Gültigkeit der AGB informiert werden und diesen zustimmen. Da für Firmenkunden und Endverbraucher unterschiedliche AGB gelten, müssen Gründer und Gründerinnen dies bei der Formulierung berücksichtigen. Je nach Geschäftsmodell können AGB zudem sehr umfangreich sein und Stolpersteine enthalten. Anstatt Vordrucke aus dem Internet zu nutzen, sollte daher ein Anwalt individuelle und rechtssichere AGB formulieren.

  3. Bilanz

    Während eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt, berücksichtigt die Bilanz auch das Vermögen und die Schulden eines Unternehmens. Die Aufstellung der Bilanz erfolgt nach dem Prinzip der „doppelten Buchführung“, jeder Geschäftsvorfall wird auf ein Konto und ein Gegenkonto gebucht. Da auf der linken Seite, im „Soll“, Aktiva, also Vermögen, stehen, und auf der rechten Seite, im „Haben“, Passiva, also Kapital, spricht man von einer Soll- und Haben-Buchführung. Letztlich beantwortet die Bilanz zwei Fragen: Wofür wurden die finanziellen Mittel des Unternehmens verwendet (Vermögen, Aktiva)? Wo kommen diese Mittel her (Kapital, Passiva)? Auf dieser Grundlage trifft sie eine Aussage über den Unternehmenserfolg. Zusammen mit der GuV ist die Bilanz ein Bestandteil des Jahressabschlusses.

  4. Business Angel

    Ein Business Angel ist eine vermögende Person, die Unternehmens­gründer finanziell, aber auch durch Branchenwissen und die Vermittlung von Kontakten unterstützt. Meist handelt es sich dabei um erfahrende Unternehmer, die ihr eigenes Unternehmen verkauft oder an die Börse gebracht haben. Sie unterstützen den Gründer oder die Gründerin meist als Starthelfer oder Mentor in einer frühen Phase mit vergleichsweise niedrigen Beträgen, zum Teil unter 100.000 Euro. Business Angels beteiligen sich damit sowohl an den Chancen wie auch den Risiken einer Gründung. Am Ende wollen sie natürlich Gewinne realisieren. Nach durchschnittlich vier bis sieben Jahren steigen die Unternehmens-Engel in der Regel wieder aus. Diese Form der Finanzierung kommt besonders für Start-ups in Frage.

  5. Businessplan

    Im Businessplan arbeiten Gründer und Gründerinnen ihr Unternehmenskonzept aus. Für sie selbst dient dieser dazu, das Geschäftsvorhaben zu durchdenken und die Marktchancen ihrer Idee zu überprüfen. Gegenüber möglichen Geldgebern muss der Businessplan die Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts darlegen. Er sollte klar gegliedert sein: An den Anfang gehört eine Zusammenfassung, in der das Projekt kurz skizziert wird. Im Anschluss sollten die Geschäftsidee und die Unternehmensziele formuliert werden. Was ist neuartig an der Idee? Welcher besondere Kundennutzen entsteht? Zudem sollte der Markt, die Branche und mögliche Wettbewerber analysiert und dargelegt werden und sich der bzw. die Gründer mit den jeweiligen Qualifikationen vorstellen. Darüber hinaus sollte die Wahl des Standortes begründet und die Marketingmaßnahmen dargestellt werden. Wichtig ist außerdem die Wahl der Rechtsform: Denn erst nach dieser Entscheidung kann der Kapitalbedarf realistisch eingeschätzt werden. Das Herzstück des Businessplans ist die Finanzplanung, die die voraussichtliche Unternehmensentwicklung in Zahlen darstellt. Achtung: Die Erstellung eines tragfähigen Businessplans ist aufwendig. Hilfe gibt es zum Beispiel bei Industrie- und Handelskammern.

  6. Deckungsbeitragsrechnung

    Mit Hilfe der Deckungsbeitragsrechnung wird die Gewinnschwelle ermittelt, der sogenannte Break-even-Point (übersetzt etwa: „Punkt, an dem die Kosten gedeckt sind“). Wird dieser Punkt überschritten, macht das Unternehmen Gewinn, arbeitet also profitabel. Am Break-even-Point beträgt der Gewinn genau Null. Bedeutet, die Umsätze sind so hoch wie die Gesamtkosten – die variablen und fixen Kosten sind somit gedeckt. Für die Berechnung der Gewinnschwelle muss zunächst der Deckungsbeitrag ermittelt werden. Das ist der Betrag, der zur Deckung der Fixkosten zur Verfügung steht. Dafür müssen vom Gesamtumsatz die variablen Stückkosten abzogen werden. Wenn nun die Summe aller Fixkosten durch den Deckungsbeitrag geteilt wird, erhält man die Menge an Waren, die produziert werden muss, um alle Kosten zu decken, den Break-even-Point.

    Checkliste zur Finanzplanung

  7. Eigenkapital

    Für viele Gründer und Gründerinnen bilden die eigenen Ersparnisse den Grundstock für die Finanzierung ihres Unternehmens. Eigenkapital kann aber auch aus anderen Quellen stammen. Entscheidend für die Definition des Eigenkapitals ist, dass es dem Unternehmen gehört. Eigenkapitalgeber sind damit Eigentümer des Unternehmens. Es fallen keine Zinsen an, sondern die Geldgeber profitieren von der positiven Unternehmensentwicklung. In diesem Zusammenhang können so genannte Business Angels in der Anfangsphase einer Gründung interessant sein. Diese verfügen in der Regel über Branchenkenntnisse und beteiligen sich aktiv an der Entwicklung des Unternehmens. Auch Familienmitglieder und Freunde können sich mit Eigenkapital beteiligen. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, denn hieraus kann sich ein Haftungsanspruch ergeben, da diese dann rechtlich Miteigentümer des Unternehmens sind. Manchmal ist daher ein Darlehen empfehlenswerter.

  8. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

    Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine einfache Form der Buchhaltung, mit deren Hilfe die Gewinne des Unternehmens ermittelt und steuerlich dargestellt werden. Sie zeigen dem Finanzamt an, wie sich der Gewinn zusammensetzt. Auf Grundlage des Gewinns legt das Finanzamt dann die Höhe der Steuern fest. Abgezogen werden alle Ausgaben und die Vorsteuer, die an Lieferanten gezahlt wurde. Gesamteinnahmen minus Gesamtausgaben ergeben den Gewinn. Mit Hilfe des Steuerverwaltungsprogramms Elster können die Zahlen schnell und einfach an das Finanzamt übermittelt werden. Diese Aufgabe kann auch ein Steuerberater übernehmen. Für die GbR, Freiberufler und Kleingewerbetreibende reicht die EÜR aus, um die Buchhaltungspflicht zu erfüllen.

  9. Einzelunternehmen

    Die beliebteste Rechtsform in Deutschland ist das Einzelunternehmen, welches jeder ohne große finanzielle Rücklagen als einzelne Person gründen kann. Um sich gegen Haftungsrisiken abzusichern, sollte allerdings eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ein Einzelunternehmen entsteht bereits, wenn ein Freiberufler eine Steuernummer beim Finanzamt beantragt und seine oder ihre selbständige Tätigkeit dort anzeigt. Oder wenn ein Kleingewerbetreibender, etwa der Inhaber eines Kiosks, seine Tätigkeit beim Gewerbeamt anmeldet. Etwas komplizierter gestaltet sich die Gründung des Einzelunternehmens für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB). „Kaufmann im rechtlichen Sinne“ ist, wer ein selbstständiges Handelsgewerbe mit dem Ziel betreibt, Gewinne zu erwirtschaften. Für diese Definition ist nicht die Ausbildung entscheidend, sondern die Größe des Unternehmens. Die Inhaberin einer Fahrradwerkstatt mit mehr als 600.000 Euro Jahresumsatz gilt als „Kaufmann“ nach dem HGB. Kaufleute müssen ihr Gewerbe durch einen Notar ins Handelsregister eintragen lassen. Für sie gelten strenge Buchhaltungspflichten.

  10. Finanzplanung

    Die Finanzplanung ist der zentrale Bestandteil eines Businessplans. Sie lässt sich in vier Teile gliedern: die Kapitalbedarfsplanung, der Finanzierungsplan, die Rentabilitätsrechnung und die Liquiditätsplanung. In den beiden ersten Teilen müssen die folgenden Fragen überzeugend beantwortet werden: Wie viel Geld wird benötigt und woher kommt dieses? Wie hoch werden die Erträge kalkuliert? Die anschließende Rentabilitätsrechnung zeigt, wann das Unternehmen rentabel arbeiten wird. Grundlage hierfür bildet eine Gewinn- und Verlustrechnung, in der die geplanten Ein- und Ausgaben einander gegenübergestellt werden und die über drei Geschäftsjahre kalkuliert wird sowie die Beitragsdeckungsrechnung. Letztere zeigt möglichen Investoren, wann alle Kosten gedeckt sind und die Gewinnschwelle erreicht wird. Zu guter Letzt wird mit der Liquiditätsplanung ein Überblick über Ihre voraussichtliche Zahlungsfähigkeit gegeben. Besonders bei letzterer ist es wichtig, einen realistischen Puffer einzuplanen, um nicht in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten.

  11. Fixkosten

    Die Fixkosten sind der Teil der Gesamtkosten eines Unternehmens, der unabhängig von der Menge der produzierten Waren oder Dienstleistungen konstant und in regelmäßigen Abständen anfällt (monatlich, vierteljährlich). Klassische Fixkosten sind die Gehälter der Angestellten, die Mieten für Geschäftsräume, Produktionshallen und Lagerräume, die Kosten für Telefon- und IT, Leasingkosten, etwa für Firmenwagen, Wartungskosten, etwa für Maschinen oder den Kopierer, Zinskosten für Kredite, die Kosten für Versicherungen und den Steuerberater sowie Abschreibungen. Die Fixkosten bleiben im Gegensatz zu den variablen Kosten ein unveränderlicher Kostenfaktor für das Unternehmen. Wer sich selbstständig macht, sollte hier vorsichtig kalkulieren, denn besonders in der Anfangsphase einer Unternehmung, in der die Nachfrage nach den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen noch nicht so groß ist, können aufgrund hoher Fixkosten leicht Finanzierungslücken entstehen.

  12. Fremdkapital

    Fremdkapital unterscheidet sich vom Eigenkapital dadurch, dass es nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung steht und in der Regel Geld kostet. Meist erfolgt die Bereitstellung in Form eines Darlehens. Das ist ein Geldbetrag, welcher unter Beachtung von im Vorfeld festgelegten Bedingungen verliehen wird. Der Geldgeber, meist eine Bank, verlangt als Gegenleistung Zinsen und, dass das Geld in einem bestimmten Zeitraum fristgerecht zurückgezahlt wird. Es muss also Kapitaldienst geleistet werden. Zum Fremdkapital zählen neben klassischen Bankkrediten auch Kredite von Privatpersonen, Fördermittel, etwa zinsgünstige Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), oder Überbrückungskredite bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen.

  13. GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

    Möchten sich zwei oder mehrere Partner zusammenschließen und mit einer Geschäftsidee selbstständig machen, können diese eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bilden. Die Gründung einer GbR erfolgt einfach, kostengünstig und schnell. Es ist kein Mindeststartkapital notwendig, die Buchhaltung erfolgt nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), es ist keine (umfangreichere) Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz nötig, und die GbR muss auch nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Nachteile gegenüber etwa einer GmbH bestehen darin, dass die GbR für Investoren nicht geeignet ist und dass die Gründer mit ihrem Privatvermögen haften. Das heißt, wenn das Unternehmen Schulden bei Geschäftspartnern oder Kunden hat, müssen die Eigentümer diese unter Umständen aus dem persönlichen Vermögen begleichen.

  14. Geschäftskonto

    Wer gründet, sollte ein Geschäftskonto einrichten. Für Kapitalgesellschaften, bei denen die Beteiligung der Gesellschafter mit ihrem Kapital im Vordergrund steht, wie einer GmbH, ist ein Geschäftskonto gesetzlich vorgeschrieben. Denn das Stammkapital, also die Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen, muss auf ein Konto eingezahlt werden, das auf den Namen des jeweiligen Unternehmens läuft. Nur wenn ein Firmenkonto vorhanden ist, kann der Notar das Unternehmen im Handelsregister eintragen. Aber auch bei den anderen Rechtsformen, den Personengesellschaften, etwa einer GbR, sowie bei Freiberuflern und Einzelunternehmern, die ein Kleingewerbe gründen, ist ein Geschäftskonto sinnvoll, obwohl es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. So können private und berufliche Finanzen sauber voneinander getrennt werden, was etwa für die Steuererklärung wichtig ist.

  15. Gewerbeanmeldung

    Wer sich selbstständig machen möchte und nicht als Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten etc.) tätig sein wird, muss ein Gewerbe anmelden. Jede selbstständige, nicht freiberufliche, Tätigkeit, die dazu dient, Gewinne zu erzielen, gilt als Gewerbe. Die Anmeldung wird beim örtlichen Gewerbe- oder Ordnungsamt vorgenommen, die Gebühren belaufen sich auf etwa 20 bis 60 Euro. Anmeldeformulare finden sich in der Regel auf der Internetseite des Amts, so dass diese in Ruhe vorab ausgefüllt werden können. Zudem muss bei der Anmeldung der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung und je nach Art des Betriebs andere Unterlagen, wie bei einem handwerklichen Unternehmen etwa eine Handwerkskarte, vorgelegt werden. Ist das Unternehmen im Handelsregister eingetragen, wird zusätzlich der Handelsregisterauszug verlangt.

  16. Gewinn

    Das Ziel jedes Unternehmers ist es, Gewinn zu erwirtschaften. Um diesen zu berechnen, muss erst der Umsatz ermittelt werden. Er bezeichnet die Einnahmen eines Unternehmens durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen in einem bestimmten Zeitraum, meist in einem Geschäftsjahr. Den Gewinn errechnet man, indem man die Kosten berücksichtigt und diese vom Umsatz abzieht. Der Gewinn eines Unternehmens bezeichnet also die Differenz zwischen Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben.

  17. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

    Bei der Gewinn- und Verlustrechnung handelt es sich um eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens, wobei der Begriff „Aufwendungen“ weiter gefasst ist als „Kosten“, indem er Ausgaben berücksichtigt, die nicht zum Kerngeschäft gehören, etwa Spenden. Im Gegensatz zur Bilanz bezieht sich die GuV nicht auf einen Stichtag, sondern auf einen Zeitraum, meist ein Geschäftsjahr. Wie in der Bilanz erfolgt jede Buchung auf einem Konto und einem Gegenkonto („doppelte Buchführung“). Die Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen ermittelt den Gewinn oder Verlust eines Unternehmens. Die Konten der GuV bezeichnet man als Erfolgskonten, die Kosten der Bilanz hingegen als Bestandskosten. Zusammen mit der Bilanz bildet die GuV den Hauptbestandteil des Jahresabschlusses, der das Geschäftsjahr rechnerisch abschließt. Wegen des vergleichsweise hohen Aufwands und den benötigten Fachkenntnissen sollte man für den Jahresabschluss einen Steuerberater engagieren.

  18. GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

    Zu den beliebtesten Rechtsformen von Unternehmen gehört für Gründer die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die auch im Ausland einen sehr guten Ruf genießt. Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter oder Anteilseigner die wichtigsten Geldgeber sind. Ihnen gehört das Unternehmen. Eine GmbH haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen, etwa für Schulden gegenüber Kunden. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt im Fall der Fälle unangetastet. Die wichtigsten Organe einer GmbH sind der Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung, die der Geschäftsführer einberuft und die Beschlüsse etwa zur Verwendung des Gewinns fällt. Auch möglich: eine ein-Mann-GmbH, bei der Geschäftsführer und Gesellschafter identisch sind. Grundsätzlich sind ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag und der Eintrag ins Handelsregister bei der GmbH gesetzlich vorgeschrieben. Das Stammkapital muss 25.000 Euro betragen, wovon mindestens die Hälfte bei der Gründung nachgewiesen werden muss.

  19. Handelsregister

    Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis, das seit 2009 auch online veröffentlicht wird. Mit seinen verbindlichen Angaben über Unternehmen dient es der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Für Kaufleute (vgl. Einzelunternehmen), Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und Personengesellschaften (OHG, KG) besteht die Pflicht zum Eintrag. Inhaber einer GbR und Kleingewerbetreibenden ist dies freigestellt. Aber auch ein freiwilliger Eintrag kann sich lohnen: So genießen eingetragene Unternehmen bei Geschäftspartnern, Lieferanten oder Banken ein höheres Ansehen. Zudem muss nicht zwingend der Vor- und Zuname im Firmennamen auftauchen, sondern es kann ein eingängigerer Fantasiename benutzt werden, der durch den Eintrag geschützt ist. Nachteile liegen etwa in der aufwendigeren Buchhaltung (Jahresabschluss, Bilanz). Einträge erfolgen durch einen Notar und sind kostenpflichtig, etwa 250 Euro für Einzelunternehmer und 700 Euro für eine GmbH.

  20. Kapitaldienst

    Wer für die Gründung seines Unternehmens einen Kredit, etwa bei einer Bank, aufgenommen hat, muss diesen zurückzahlen („tilgen“) sowie Zinsen zahlen, die man auch als „Preis des Geldes“ bezeichnet. Die Summe aus Zins und Tilgung heißt „Kapitaldienst“. Die Tilgungszahlungen sind im Kreditvertrag festgelegt. Diese erfolgen meist in einem planmäßigen Rhythmus, können aber auch durch außerplanmäßige Zahlungen ergänzt werden, um die Rückzahlung zu beschleunigen. Aber Achtung: Je höher der Verschuldungsgrad eines Unternehmens ist, also je mehr Fremdkapital im Verhältnis zum Eigenkapital eingesetzt wird, desto größer ist das Risiko, bei Umsatzrückgängen den Kapitaldienst nicht mehr leisten zu können.

  21. Kostenorientierte Preiskalkulation

    Die anfallenden Kosten für das Produkt oder die Dienstleistung bestimmen den Preis. Von allen drei Methoden der Preisbestimmung ist diese am einfachsten zu handhaben: Gründer und Gründerinnen müssen zunächst die Stückkosten bestimmen, indem sie die Gesamtkosten, also variable und fixe Kosten, durch die zu produzierende Menge teilen. Dann rechnen sie einen Gewinnzuschlag dazu. Es wird also ein Minimalpreis gesucht, zu dem das Unternehmen sein Produkt verkaufen kann. Der Nachteil einer rein kostenorientierten Preisbestimmung liegt darin, dass sich diese nicht am Markt bzw. der Nachfrage orientiert. Wenn das Produkt oder die Dienstleistung bei den Zielkunden nicht gut ankommt, kann es passieren, dass die Konsumenten gar nicht bereit sind, den errechneten Preis zu bezahlen. Läuft der Absatz hingegen gut, würden die Käufer vielleicht auch einen höheren Preis akzeptieren.

  22. Nachfrageorientierte Preiskalkulation

    Diese Art der Preisgestaltung richtet sich danach, wieviel Geld Interessenten für eine Ware oder Dienstleistung zu zahlen bereit sind. Größere Firmen können in professionelle Marktforschung investieren. Für Gründer und Gründerinnen ist es meist zu aufwendig, in umfangreichem Rahmen Kaufsituationen nachzustellen, bei der mögliche Kunden, beispielsweise zwischen dem neuen Produkt und vergleichbaren Waren wählen können und ihre Entscheidung begründen sollen. Es spricht jedoch nichts dagegen, potentielle Kunden im Umfeld selbst zu Produkt und Preis zu befragen und so eine eigene kleine Marktforschung zu starten. Dass vielleicht nicht jeder immer ehrlich antwortet, liegt in der Natur der Sache. Trotzdem sollte auf diese Möglichkeit nicht verzichtet werden, denn einen zu niedrig kalkulierten Preis nachträglich zu korrigieren, erweist sich oft als schwierig.

  23. Preiskalkulation

    Um den Umsatz in der Finanzplanung für ein Unternehmen realistisch vorauszusagen, müssen sich Gründer und Gründerinnen frühzeitig überlegen, welchen Preis die Kunden für ihr Produkt oder ihre Dienstleistung zahlen sollen. Dabei gibt es drei klassische Arten, den Preis zu bestimmen: Orientierung an den Kosten, an der Nachfrage und am Wettbewerb. Langfristig muss der Preis eines Produkts oder einer Dienstleistung die Selbstkosten übersteigen, das Verhalten der Konkurrenz berücksichtigen und sich an der Preisbereitschaft der Kunden orientieren. Gründer und Gründerinnen sollten also die Kostenorientierte Preiskalkulation, die Wettbewerbsorientierte Preiskalkulation und auch die Nachfrageorientierte Preiskalkulation einbeziehen. Zudem sollten die Preise möglichst so gestaltet sein, dass sie für die Kunden einen Kaufanreiz bieten. Nicht zuletzt sind diese nämlich auch ein Marketing-Instrument.

  24. Rechtsformen von Unternehmen

    Die Rechtsform bildet den rechtlichen Rahmen für die unternehmerische Tätigkeit und hat Einfluss darauf, welche Steuern gezahlt werden müssen und wie die Buchführung erfolgen muss. Sie berührt Fragen der Haftung, des Namens, der Verteilung der Gewinne, der Formalitäten bei der Gründung und der Sichtweise, wie Banken und Investoren das Unternehmen einschätzen. Da die Entscheidung für eine Rechtsform komplexe Fragen aufwirft, sollte unbedingt ein Anwalt und ein Steuerberater hinzugezogen werden.

    Im deutschen Recht gibt es drei grundsätzliche Abgrenzungen: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

    Freiberufler oder Kleingewerbetreibende entscheiden sich meist für die Rechtsform des Einzelunternehmens. Wenn sich zwei oder mehr Gründer mit einer Geschäftsidee selbstständig machen möchten, können sie eine Personengesellschaft, etwa eine GbR, OHG (Offene Handelsgesellschaft) oder KG (Kommanditgesellschaft) gründen. In einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) sind die Gesellschafter die Hauptgeldgeber. Der große Vorteil liegt hier im Schutz des Privatvermögens bei etwaigen Haftungen.

  25. Start-up

    Nicht jedes neu gegründete Unternehmen ist ein Start-up (von engl. to start up = „gründen, in Gang setzen“). Obwohl der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch häufig so verwendet wird. Ein Start-up unterscheidet sich von gewöhnlichen Unternehmensgründungen dadurch, dass ihm eine innovative Geschäftsidee zugrunde liegt. Eine weitere Besonderheit ist das Ziel, in kurzer Zeit schnell zu wachsen. Junge Unternehmen, die neue Produkte oder innovative Dienstleistungen anbieten und in Bereichen wie Internet, IT oder E-Commerce oder mit innovativen Marketing-Konzepten arbeiten, gelten in der Regel als Start-ups. Zur besonderen Start-up-Kultur gehören flache Hierarchien, ein offener Umgang der Mitarbeiter miteinander sowie eine hohe Identifikation mit dem Unternehmen.

  26. UG (Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt) oder Mini-GmbH

    Für Gründer und Gründerinnen mit geringem Kapitalbedarf ist die so genannte Mini-GmbH geeignet, die auch kleine GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt wird. Wird  diese Variante gewählt, muss im Firmennamen der Zusatz „Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)“ geführt werden. Der Vorteil einer UG besteht darin, dass die Gründung theoretisch schon ab einem Euro Stammkapital möglich ist, während bei der klassischen GmbH 25.000 Euro notwendig sind. Zudem sind die bürokratischen Hürden und Kosten für die Anmeldung im Handelsregister bei der Mini-GmbH niedriger. Ziel der UG ist es, später eine „richtige“ GmbH zu werden. Deshalb besteht eine „Ansparpflicht“: Ein Viertel des Jahresüberschusses, das ist der Gewinn nach Steuerabzug, muss in eine Rücklage fließen, bis die 25.000 Euro erreicht sind. Ist dies der Fall, können Sie die Mini-GmbH in eine GmbH umwandeln.

  27. Variable Kosten

    Die variablen Kosten sind der Teil der Gesamtkosten eines Unternehmens, deren Höhe von der Menge der produzierten Waren und Dienstleistungen abhängig ist. Im Gegensatz zu den Fixkosten entstehen variable Kosten, z.B. wenn etwas produziert wird. Steigt die Zahl der hergestellten Produkte, erhöht sich auch der Materialeinsatz. Neben Kosten für den Transport, für Verpackungen und für die (veränderlichen) Energiekosten der Maschinen zählen zu den variablen Kosten vor allem Ausgaben für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Wenn ein Unternehmen beispielsweise Tische herstellt, wäre Holz der Rohstoff, der Leim, um die Holzteile zu verbinden, ein Hilfsstoff und das Schmieröl für die Maschinen, mit deren Hilfe das Holz verarbeitet wird, wäre ein Betriebsstoff.

  28. Wettbewerbsorientierte Preiskalkulation

    Wer ein Produkt auf den Markt bringen will, das es in ähnlicher Form schon gibt, sollte in seine Preiskalkulation die Preise der Konkurrenten einbeziehen. Die Voraussetzung dafür sind Branchenkenntnisse. Zudem können Untersuchungen zu den jeweiligen Wirtschaftszweigen bei Banken oder Kammern erfragt werden. Als Orientierungshilfe bei der eigenen Preiskalkulation kann dann der Durchschnittspreis aller Anbieter oder der Preis des Marktführers dienen. Der Versuch allerdings, Wettbewerber zu unterbieten, birgt Gefahren. Zwar empfinden Kunden geringe Preise als positiv und der Absatz steigt. Doch sollte beachtet werden, dass wenn die Konkurrenz ebenfalls die Preise senkt, es zu einer Abwärtsspirale kommen kann, bei der sich alle Anbieter gegenseitig unterbieten. Im schlimmsten Fall kann am Ende kein Hersteller mehr kostendeckend produzieren. Als Alternative empfehlen sich zeitlich begrenzte Rabattaktionen.