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Sie haben eine Idee für Ihr eigenes Business? Perfekt! Die gute Nachricht: Bei der Planung und Finanzierung helfen Ihnen Bund und Länder. Vom Zuschuss beim Beratungshonorar bis zu niedrigen Zinssätzen und flexiblen Rückzahlungsoptionen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Förderprogramme und -darlehen vor.

Gut beraten starten: Kosten in der Planungsphase reduzieren

Wer gründet, braucht Mut und einen guten Plan! Trägt meine Idee? Wie schreibe ich einen Businessplan? Welche Unternehmensform sollte ich wählen? Holen Sie sich schon vor der Gründung den Rat von Profis ein. Möglich ist dies, ohne dafür viel Geld auszugeben. In vielen Städten gibt es zum Beispiel regionale Gründungsinitiativen, die kostenfrei helfen und beraten.

Unser Tipp: Sprechen Sie Ihre örtliche Industrie- und Handelskammer an. Auch hier werden kostenlose Beratungen und Seminare für Gründer und Gründerinnen angeboten.

Weitere Infos zu Unternehmensformen:

Beratungszuschuss der Länder

Vor der Gründung wird die Expertise einer Steuerberatung oder einer Rechtsanwaltskanzlei notwendig werden. Was viele Gründende nicht wissen: Die Bundesländer finanzieren einen Teil der Honorare für solche Beratungen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung variiert je nach Bundesland zwischen 50% und 90% des Tagessatzes und bis maximal 6 Beratertage von jeweils 400 bis 720 Euro.

Weitere Infos: https://www.deutschland-startet.de/beratungsfoerderung/

Unternehmerisches Know-how erlangen: Fördergelder des Bundes

Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem eigenen Programm. So erhalten Sie finanzielle Unterstützung für die Beratung vor der Gründung und innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Existenzgründung. Über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) können Existenzgründer in den ersten zwei Jahren nach der Gründung einen Zuschuss von bis zu 3.200 Euro (80% des Beratungshonorars) erhalten.

EXIST-Gründerstipendium für Startups aus Wissenschaft und Forschung

Ihre Gründungsidee entspringt einer Forschung? Dann schauen Sie sich das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) an.

Wichtigste Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Ihre Geschäftsidee ist innovativ, technologieorientiert oder wissensbasiert
  • Ihr Produkt hat signifikante Alleinstellungsmerkmale und gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten

Die Förderung beinhaltet eine Summe von bis zu 3.000 Euro und ein umfangreiches Coaching- und Schulungsprogramm. Den Antrag stellen Sie über Ihre Hochschule oder Forschungseinrichtung.

Weitere Infos: https://www.exist.de/EXIST/Navigation/DE/Home/home.html

Kapital für Ihr Unternehmen: Förderdarlehen von Bund und Ländern

Viele Gründungen scheitern am fehlenden Kapital. Gerade für kleinere Unternehmen ist es oft schwierig, ein Darlehen bei ihrer Hausbank zu erhalten. Auch hier springen Bund und Länder ein und bieten Gründenden Finanzierungshilfen. Die wichtigsten stellen wir Ihnen vor.

Finanzierung: ERP-Gründerkredit – StartGeld

Der ERP-Gründerkredit wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben. Er richtet sich sowohl an Gründerinnen und Gründer, Freiberufler und junge Unternehmen, die eine Finanzierung benötigen. Der Vorteil bei diesem Darlehen: Sie benötigen dafür kein Eigenkapital.

Kreditbedingungen:

  • Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten
  • KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos
  • Bis zu 125.000 Euro um Ihr Unternehmen einzurichten und zu betreiben
  • Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung
  • Sie haften persönlich für die Rückzahlung des Kredits

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gründen-Nachfolgen/Förderprodukte/ERP-Gründerkredit-Startgeld-(067)

Mein Mikrokredit – Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Bundesregierung hat einen Mikrokreditfonds aufgelegt, der unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Kleinunternehmen, Selbstständige und Existenzgründende unterstützt. Dabei sollen vor allem Personen und Unternehmen gefördert werden, die keinen oder einen erschwerten Zugang zu herkömmlichen Bankkrediten haben. Gefördert werden Gründungen sowie Wachstums- und Erweiterungsvorhaben junger Unternehmen.

Kreditbedingungen:

  • Darlehen bis 25.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%
  • Schrittweise Kreditvergabe möglich
  • Feste Zinsen für die Laufzeit von 4 Jahren
  • Abschlussgebühr von bis zu 130 Euro, wenn das Darlehen bewilligt wurde

Den Kredit beantragen Sie bei einem Mikrofinanzinstitut Ihrer Wahl. Eine Liste dieser Institute finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/Foerderung-der-Erwerbstaetigkeit/Mikrokredit/Mikrofinanzinstitute/mikrofinanzinstitute.html

Existenzgründungsdarlehen der Länder

Auch die Bundesländer bieten spezielle Förderprogramme für Gründende. Die Höhe des gewährten Darlehens, benötigte Sicherheiten, Laufzeit und Fristen, Zinsen und Tilgungsmodalitäten sind dabei sehr unterschiedlich.

Unser Tipp: Die Industrie- und Handelskammern bieten Gründer und Gründerinnen entsprechende Beratungen an und informieren Sie über die jeweiligen Förderbedingungen Ihres Bundeslandes.

Weitere Förderbeispiele:
  1. Startkredit Bayern

Existenzgründer in Bayern, die ein Unternehmen im Bereich Handwerk, Handel oder Dienstleistung gründen möchten, haben gute Chancen auf den Startkredit. Die Darlehenssumme kann zwischen 10.000 Euro und 10 Mio. Euro betragen, wobei eine Haftungsfreistellung von bis zu 80% möglich ist.

Weitere Informationen und Kontakt: https://lfa.de/website/de

  1. Gründungsdarlehen Sachsen-Anhalt:

Existenzgründer in Sachsen-Anhalt können eine Finanzierungshilfe für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Das Darlehen kann bis zu 500.000 Euro betragen, wobei eine Haftungsfreistellung von bis zu 90% möglich ist.

Weitere Informationen und Kontakt: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/gruender